Willkommen bei den BBA-Rechtsanwälten

 

 Rechtsanwälte

· Dr. Klaus-P. Budke

· Dr. Magnus Bergmann

· Fr. Julia Artmann-Eichler

 u. andere Kollegen

 

 

 

Unsere Kanzlei bietet vor dem Hintergrund langjähriger Erfahrung ein breites Spektrum professioneller Dienstleistungen in fast allen Rechtsgebieten an.

 

Gemäß dem Motto "Kompetenz durch Spezialisierung" vertreten wir unsere Mandanten als Anwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht, Familienrecht und Verkehrsrecht engagiert und effizient.

 

Mit dem obersten Ziel einer erfolgreichen Interessenvertretung unserer Mandanten können wir durch die fachlichen Qualifikationen der einzelnen Anwälte in enger Zusammenarbeit und auch jeweils mit Zugriff auf das Spezialwissen der anderen umfassende Lösungen für die uns gestellten Aufgaben erzielen.

 

Durch die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen fließen gesetzliche Neuerungen und aktuelle Rechtsprechung unmittelbar in unsere anwaltliche Tätigkeit ein.

 

Das freundliche Team unserer Mitarbeiterinnen steht für Service und bildet für eine Vielzahl von Mandanten die Basis für eine effektive Inkasso- und Zwangsvollstreckung zur Durchsetzung ihrer Forderungen.

Hier können Sie Ihren Suchbegriff eingeben um schneller an die gewünschten Informationen zu gelangen.

Neuigkeiten - allgemein

"Ottenjann meets BBA ..." - Ab dem 15.08.2011 stellt die bildende Künstlerin aus Münster in den Kanzleiräumlichkeiten ansprechende Werke aus.

 

geständiges Schlägertrio vor dem LG Münster - RAin Julia Artmann-Eichler vertritt erfolgreich das Opfer (näheres vgl. hier)

 

Das Bundesarbeitsgericht hat den Grundsazt der Tarifeinheit gekippt (vgl. hier). Wir haben einen Lösungsvorschlag, wie mit dem Problem "keine Tarifeinheit mehr ..." umgegangen werden könnte ("qou vadis - wohin soll das führen?", vgl. hier). Er stellt eine Alternative zu dem gemeinsamen Vorschlag vom DGB und den Arbeitgeberverbänden dar (vgl. hier).

 

... das sogen. "Cloud Computing" ist in aller Munde, auf der diesjährigen CEBIT sogar ein Hauptthema. Worum es sich dabei handelt und wie das Thema dateschutz- und betriebsverfassungsrechtlich zu bewerten ist, stellt Dr. Bergmann in einem Aufsatz dar.