Stefan Teichert

Herr Teichert wurde 2009 zur Anwaltschaft zugelassen, nachdem er sein Studium und Referendariat in Münster absolvierte.

Er hat bereits den theoretischen Part zur Erlangung des Titels "Fachanwalt für Arbeitsrecht" absolviert und widmet sich neben individual- und kollektivarbeitsrechtlichen Fragestellungen dem allgemeinen Wirtschaftsrecht und Strafrecht.

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