Stefan Teichert
Stefan Teichert wurde 2009 zur Anwaltschaft zugelassen, nachdem er sein Studium und Referendariat in Münster absolvierte. Seit 8/2009 verstärkt er das Arbeitsrechtsteam um Herrn Dr. Bergmann.
Herr Teichert hat bereits den theoretischen Teil zur Erlangung des Titels "Fachanwalt für Arbeitsrecht" absolviert und widmet sich hauptsächlich individual- und kollektivarbeitsrechtlichen Fragestellungen. Gerichtstermine nimmt er in ganz Deutschland
über den gesamten Instanzenzug wahr.
Überdies ist er tätig im allgemeinen Wirtschaftsrecht und Strafrecht. Darüber hinaus hat er umfangreiche Erfahrungen im Vereinsrecht.