Wer übernimmt die Anwaltskosten
Sofern der Gegner den Unfall allein zu vertreten hat, muss er bzw. seine Haftpflichtversicherung die Rechtsanwaltskosten tragen.
Für den Fall, dass Sie an dem Unfall eine Mitschuld trifft, so richtet sich die Kostentragung nach dem Verhältnis der jeweiligen Verschuldensanteile (z.B. 60:40). Ist die Frage der Mitschuld aus Ihrer Sicht zunächst unklar, so empfiehlt es sich, diese Frage vorab in einer sehr kostengünstigen anwaltlichen Erstberatung zu klären.
Sind Sie hingegen der Auffassung, dass Sie den Unfall allein verschuldet haben, so müssen Sie sich auch dennoch nicht vor den Rechtsanwaltskosten fürchten, da die Gebühren in solchen Fällen überschaubar bleiben. Sind Sie im Besitz einer (Verkehrs-) Rechtsschutzversicherung, sind Sie von sämtlichen Kostenrisiko befreit.