Bau- und Bauvertragsrecht
Im privaten Bau- und Bauvertragsrecht vertritt RA Dr. Budke mittelständige Bauunternehmungen als auch private Bauherren. Das Baurecht stellt ein Spezialgebiet im Bereich des Zivilrechts dar, welches zunächst im Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) als auch durch umfangreiche eigene Regelungen (VOB, HOAI, DIN-Vorschriften) geprägt ist.
In den letzten Jahren hat sich das Baurecht zu einem umfangreichen Spezialgebiet entwickelt. Wer heute am Bau tätig ist, sei es als Architekt, Bauunternehmer oder Bauherr, kommt ohne Rechtsrat kaum noch zurecht.
RA Dr. Budke vertritt Ihre Interessen in allen Fragen des Baurechts, wobei folgende typische Problembereiche immer wieder auftreten:
bei bzw. vor Abschluss des Bauvertrages - welche vertraglichen Regelungen sollen in einem Bauvertrag nicht fehlen?
- welche angemessenen Abschlagszahlungen sollten zwischen Bauunternehmern und Bauherren vereinbart werden?
- ist die dem Bauvertrag beigefügte Baubeschreibung ausreichend?
- sollte der Bauvertrag nach den Grundsätzen des Bürgerlichen Gesetzbuches oder aber nach den Regelungen der VOB/B abgewickelt werden?
- welche Sicherheiten können in dem Bauvertrag mit aufgenommen werden für den Fall, dass der Bauunternehmer in Zahlungs- schwierigkeiten gerät?
während der Bauphase
- wie verhalte ich mich nach der Feststellung von Mängeln?
- muss ich dem Unternehmer Gelegenheit zur Nachbesserung geben oder darf ich bereits ein anderes Unternehmen beauftragen?
- wann sollte ggf. durch ein Beweissicherungsverfahren gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen werden?
- unter welchen Voraussetzungen darf ich die Leistung von Abschlagszahlungen verweigern?
- wann droht Verjährung bzw. welche Möglichkeiten habe ich, dies zu verhindern?
- wie setze ich Vertragsstrafen (z.B. verspätete Bauerstellung) durch?
RA Dr. Budke wird Sie bei allen Fragenkomplexen aufgrund seiner langjährigen Erfahrung im Bereich des Baurechts kompetent beraten. Hierbei wird er sein vorhandenes ausgeprägtes Verhandlungsgeschick einsetzen und dabei insbesondere auch Ihre wirtschaftlichen Belange bei der Sorge einer möglichst außergerichtlichen Beilegung des Problems in den Vordergrund stellen.