Bau- und Bauvertragsrecht

Im privaten Bau- und Bauvertragsrecht vertritt RA Dr. Budke mittelständige Bauunternehmungen als auch private Bauherren. Das Baurecht stellt ein Spezialgebiet im Bereich des Zivilrechts dar, welches zunächst im Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) als auch durch umfangreiche eigene Regelungen (VOB, HOAI, DIN-Vorschriften) geprägt ist.

In den letzten Jahren hat sich das Baurecht zu einem umfangreichen Spezialgebiet entwickelt. Wer heute am Bau tätig ist, sei es als Architekt, Bauunternehmer oder Bauherr, kommt ohne Rechtsrat kaum noch zurecht.

RA Dr. Budke vertritt Ihre Interessen in allen Fragen des Baurechts, wobei folgende typische Problembereiche immer wieder auftreten:

bei bzw. vor Abschluss des Bauvertrages - welche vertraglichen Regelungen sollen in einem Bauvertrag nicht fehlen?

während der Bauphase

RA Dr. Budke wird Sie bei allen Fragenkomplexen aufgrund seiner langjährigen Erfahrung im Bereich des Baurechts kompetent beraten. Hierbei wird er sein vorhandenes ausgeprägtes Verhandlungsgeschick einsetzen und dabei insbesondere auch Ihre wirtschaftlichen Belange bei der Sorge einer möglichst außergerichtlichen Beilegung des Problems in den Vordergrund stellen.

Ihr Ansprechpartner

Dr. jur. Klaus-P. Budke

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