Fahrerlaubnisrecht

Zu den Aufgaben eines Anwalts auf dem Gebiet des Fahrerlaubnisrechts gehören folgende Tätigkeiten:

Fahrverbot

Bei Verstößen im Straßenverkehr wird häufig neben der Geldbuße auch ein Fahrverbot für einen, zwei oder drei Monate ausgesprochen. Im Zuge dieser Maßnahme muss dann der Führerschein bei einer Polizeiwache oder Behörde abgegeben werden. Dieser wird nach Ablauf des Fahrverbotes an den Betroffenen wieder ausgehändigt. Unter gewissen Voraussetzungen hebt die betroffene Ordnungsbehörde das Fahrverbot ganz oder zum Teil gegen Erhöhung des Bußgeldes wieder auf. Hierbei sind allerdings enge Voraussetzungen zu erfüllen, die sich nach den Umständen des Einzelfalls richten.

Entziehung der Fahrerlaubnis

Die Entziehung der Fahrerlaubnis droht insbesondere bei Unfallflucht, Straßenverkehrsgefährdung bzw. Fahren trotz Alkohol-/Drogenkonsums. Aber auch altersbedingte Fahruntüchtigkeit oder aber auch bei entsprechenden Punkten in Flensburg droht ein solcher Fahrerlaubnisentzug.

Neuerteilung der Fahrerlaubnis

Nach Führerscheinentzug muss der Führerschein nach Ablauf der Frist neu beantragt und ausgestellt werden. Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde kann dafür Bedingungen zwingend zur Auflage machen. Die bekannteste Auflage ist hierbei die Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (MPU). Dies insbesondere in den Fällen, wo der Betroffene sein Fahrzeug mit 1,6 Promille und mehr geführt hat bzw. wiederholt mit Alkoholkonsums aufgefallen ist.

Anerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis

RA Dr. Budke wird Sie darüber aufklären, ob es für Sie nach Entzug der Fahrerlaubnis sinnvoll ist, eine ausländische Fahrerlaubnis anzustreben. Bevor Sie von den verlockenden Angeboten zweifelhafter Anbieter auf diesem Gebiet Gebrauch machen und hierbei häufig erhebliche Geldmittel einsetzen, suchen Sie anwaltlichen Rat auf.

Flensburger Punktekartei

Sofern Ihnen nicht bekannt ist, wieviel Punkte im Flensburger Verkehrsregister eingetragen sind, kann durch schnelle Anfrage der aktuelle Punktestand erfragt werden. Hierbei bedarf es u.a. der Mitteilung Ihres Geburtsdatums und Ihres Geburtsortes.

Ihr Ansprechpartner

Dr. jur. Klaus-P. Budke

Hier können Sie Ihren Suchbegriff eingeben um schneller an die gewünschten Informationen zu gelangen.