Inkassorecht
Die immer schlechtere Zahlungsmoral von Auftraggebern und Käufern macht ein effizientes Forderungsmanagement unentbehrlicher denn je. Hierbei kann unsere Kanzlei auf besondere Erfahrung verweisen, die sich zum Einen auf jahrelange Tätigkeit im Forderungseinzug begründen. Besonders aber auch die Kenntnis und Erfahrung aus der Tätigkeit im Insolvenzrecht begründen einen Wissensvorsprung gegenüber den meisten Anwaltskanzleien.
Bevor wir kostenauslösende Maßnahmen einleiten, werden zuvor Auskünfte über den Schuldner eingeholt. Hierbei ist insbesondere von Interesse, ob Ihr Schuldner bereits die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat bzw. sich im Verbraucherinsolvenzverfahren befindet.
Die Kosten unserer Beauftragung, des Mahnverfahrens und einer evtl. erforderlichen Zwangsvollstreckung haben nach Eintritt des Verzuges die Schuldner zu tragen. Nur bei Zahlungsunfähigkeit tragen Sie die Kostenlast.
Sobald Ihre Forderung gerichtlich tituliert ist, z.B. durch Urteil, Vollstreckungsbescheid, gerichtlicher Vergleich, kann die Zwangsvollstreckung eingeleitet werden. Unter der Vielzahl der Vollstreckungsmöglichkeiten suchen wir die für Sie effektivste aus, damit Sie bald möglichst zu Ihrem Geld kommen. Hierbei werden Pfändungsmöglichkeiten (z.B. Bankverbindung, Immobilien etc.) sowie ggf. der Aufenthaltsort des Schuldners ausfindig gemacht, um einen wirkungsvollen Vollstreckungszugriff vorzubereiten. Die zahlreichen Schuldnertricks sind uns aufgrund unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der Zwangsvollstreckung bekannt, ebenso die notwendigen Abwehrstrategien.
Sollte der Schuldner mittellos sein, kann Ihr titulierter Anspruch über 30 Jahre lang vollstreckt werden. Die Überwachung von solchen Schuldtiteln gehört ebenfalls zu unserem Tätigkeitsumfang.
Sollten Sie unsere Leistungen mit den Inkassodiensten vergleichen wollen, so beachten Sie bitte, dass solche Inkassounternehmen Ihre Forderung nicht titulieren können. Inkassounternehmen werden ausschließlich außergerichtlich tätig. Zu dem lehnen deutsche Gerichte die Erstattung außergerichtlicher Kosten der Inkassounternehmen ab. Fällt also die außergerichtliche Mahntätigkeit der Inkassodienste nicht zum Erfolg, so muss die Sache zur Titulierung an einen Rechtsanwalt übergeben werden. Es entstehen in solchen Fällen doppelte Kosten, die von den deutschen Gerichten in der Regel dem Gläubiger nur zur Hälfte zuerkannt werden. Auf den Rest bleibt dieser in den meisten Fällen sitzen.
Nicht zuletzt aus vgt. Erwägungen macht es Sinn, uns mit Ihrem Forderungseinzug zu beauftragen.