Schuldenregulierung / Verbraucherinsolvenz

Wer wünscht sich das nicht: schuldenfrei nach 5 oder 6 Jahren!

Nach der Insolvenzordnung können grundsätzlich alle Personen eine Restschuldbefreiung erlangen. Hiernach sollen dem Schuldner, der durch eigenes Verschulden in eine wirtschaftliche Notlage geraten und zahlungsunfähig geworden ist, die Möglichkeit gegeben werden, sich von seinen Schulden zu befreien. Er erhält die Chance eines wirtschaftlichen Neubeginns. Ziel ist es, sich eine dauerhaft gesicherte Existenz aufzubauen.

Der Schuldner erlangt die Restschuldbefreiung durch ein Verbraucherinsolvenzverfahren, welches sich in drei Stufen gliedert.

1. Stufe: das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren

2. Stufe: das gerichtliche Verfahren

3. Stufe: das anschließende Restschuldbefreiungsverfahren mit der sog. Wohlverhaltensperiode

Das Restschuldbefreiungsverfahren kann der Schuldner nicht selbst durchführen. Er muss sich hierfür an eine geeignete Stelle, vorzugsweise einen erfahrenen Rechtsanwalt wenden. Der Schuldner soll sich nicht von drohenden Anwaltskosten abschrecken lassen, da für das vorbeschriebene Verfahren aufgrund der wirtschaftlich angespannten Situation des Schuldners in der Regel von dem örtlich zuständigen Amtsgericht Beratungshilfe gewährt wird.

Was hält Sie jetzt noch davon ab, mit RA Dr. Budke Kontakt aufzunehmen, um die ersten Schritte zu Ihrer Restschuldbefreiung einzuleiten?

Ihr Ansprechpartner

Dr. jur. Klaus-P. Budke

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