Schwerbehindertenrecht

Als Anwalt für Schwerbehindertenrecht berät Sie RA Dr. Budke u.a. bei Problemen mit dem Grad der Behinderung, der Erteilung von Merkzeichen und der Gleichstellung am Arbeitsplatz.

Im Behindertenrecht ergeben sich die bekanntesten Probleme bei der Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) und des sog. Nachteilsausgleichs. Mit einem GdB von wenigstens 50 ist man als Schwerbehinderter besonders geschützt. Die gesetzlichen Vorschriften, die für das Schwerbehindertenrecht im 9. Buch des Sozialsgesetzbuches (SGB IX) geregelt sind, gewähren u.a. besonderen Schutz am Arbeitsplatz vor Kündigungen durch den Arbeitgeber. Schwerbehinderte haben auch Anspruch auf zusätzlich bezahlten Urlaub. Im Einzelnen können zur Sicherung eines einzelnen Platzes im Arbeitsleben neben beruffördernden Rehabilitationsleistungen besondere Hilfen für Schwerbehinderte notwendig sein. Weiterhin können Schwerbehinderte besondere Nachteilsausgleiche erhalten. Die Nachteilsausgleiche werden durch Merkzeichen (G/aG/BL/GL/RF/B/H) im Schwerbehindertenausweis dokumentiert. Zu den Ausgleichsleistungen zählen u.a. Steuererleicherungen, unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr, Vergünstigungen bei der Kraftfahrzeugsteuer, Parkerleichterung sowie die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht.

Bei der Bearbeitungen von Schwerbehindertenfällen ergeben sich dabei typische Fragenbereiche:

Welche Nachteilsausgleiche (Merkzeichen: G/aG/BL/GL/RF/B/H) stehen mir zu bzw. welche gesundheitlichen Voraussetzungen muss ich dafür erfüllen?

Bei all diesen Fragestellungen unterstützt Sie RA Dr. Budke gerne

Ihr Ansprechpartner

Dr. jur. Klaus-P. Budke

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