Steuerrecht
Im Bereich des Steuerrechts arbeiten wir eng mit Ihrem Steuerberater zusammen, bzw. können bei Bedarf auf einen kompetenten Kreis von Steuerberatern zurückgreifen.
Unser Ziel ist es daher auch nicht, mit Steuerberatern in Konkurrenz zu treten. Vielmehr kommen wir regelmäßig dann ins Spiel, wenn die Grenzen der täglichen und laufenden Steuerberatung erschöpft sind.
Unsere Tätigkeit betrifft daher vor allem die Beratung und Vertretung im Einspruchs- und Klageverfahren vor den Rechtsbehelfsstellen und den Finanzgerichten. Gleichzeitig helfen wir im Bereich der Vertragsgestaltung, wenn es darum geht, steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten gezielt umzusetzen.
Einen weiteren Bereich unserer Tätigkeit stellt das Steuerstrafrecht dar.