Verkehrsrecht / Verkehrsunfallregulierung
Angesichts der zunehmenden Gefahren im Straßenverkehr hat die Bedeutung des Verkehrsrechts in den letzten Jahren sehr stark zugenommen.
Zur den Aufgaben eines Anwalts auf dem Gebiet des Verkehrsrechts gehören n. a. folgende Tätigkeiten:
- Beratung auf den Gebieten des Verkehrsrechts, Verkehrsstrafrechts und Ordnungswidrigkeitenrechts (z.B. Bußgeldsachen)
- Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus Unfällen
- außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Bußgeldangelegenheiten, z.B. Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstöße etc.
- außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Strafverfahren, z.B. Fahrerflucht, Alkoholdelikte etc.
Im Zuge vorbenannter Tätigkeiten berät Sie Herr RA Dr. Budke bei der Übernahme eines verkehrsrechtlichen Mandats z.B. auch dahingehend,
- wie verhalte ich mich bei einem Verkehrsunfall richtig?
- wie viel Schadensersatz steht mir zu?
- kann ich auf Reparatur- bzw. Gutachtenbasis abrechnen?
- welche Abrechnungsmöglichkeiten habe ich bei einem Totalschaden?
- habe ich einen Anspruch auf einen Mietwagen?
- wie berechnet sich der Nutzungsausfall?
- was sagt der Bußgeldkatalog?
- droht ein Fahrverbot?
- wie viele Punkte sind im Verkehrszentralregister vermerkt?
- benötige ich einen Rechtsanwalt?
- was kostet ein Rechtsanwalt?
- wer bezahlt den Rechtsanwalt? (bitte hier klicken)
- und vieles mehr...